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4.5 Datenübertragbarkeit
Sie haben ein Recht auf Datenübertragbarkeit, sofern die Verarbeitung auf Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. a) oder Art. 9 Abs. 2 Buchst. a) DSGVO) oder auf einem Vertrag beruht,
dessen Vertragspartei Sie sind und die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt.
Das Recht auf Datenübertragbarkeit beinhaltet in diesem Fall folgende Rechte, sofern hierdurch nicht die Rechte und Freiheiten anderer Personen beeinträchtigt werden:
Sie können von uns verlangen, die personenbezogenen Daten, die Sie uns bereit gestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten.
Sie haben das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung unserseits zu übermitteln.
Soweit technisch machbar, können Sie von uns verlangen, dass wir Ihre personenbezogenen Daten direkt an einen anderen Verantwortlichen übermitteln.
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